Du bist hochschulzugangsberechtigt, wenn du
- Abitur, Fachabitur oder eine Fachgebundene Hochschulreife
- ODER einen Meisterbrief /eine Aufstiegsfortbildung
- ODER eine Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich deines Studiengangs hast.
Auch mit einer Berufsausbildung und Berufserfahrung in einem fachfremden Bereich kannst du nach einer Feststellungsprüfung die Hochschulzugangs-berechtigung erlangen.
Nur Mut! Die Prüfung hört sich schlimmer an, als sie ist. In einem Gespräch mit der Studiengangsleitung loten wir aus, ob das Studium zu dir passt. Sprich uns gerne für weitere Informationen an!